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TOVIAZ neue "Rezeptgebühr"!!!!!

BeitragVerfasst: Di 17. Mai 2016, 16:54
von Andrea
So liebe Leut,
da ich heute in meiner Apotheke ganz geschockt war, als meine Apothekerin mir den aktuellen Preis für mein Medikament TOVIAZ 8 mg
gesagt hat, möchte ich euch gleich mal mitteilen, was da passiert ist:
Normalerweise bezahle ich für TOVIAZ meine Rezeptgebühr von 10,00 €, aber leider haben die Krankenkassen den zu übernehmenden Festbetrag geändert und somit müsste ich (bzw. wir) jetzt 100,00 € bezahlen!!!! Ich war wie gesagt geschockt und hab gleich mal Kontakt zu Frau Dr. Schüle in Tübingen aufgenommen, um sie nach einer Alternative oder einem neuen Präparat zu fragen. Leider war auch Frau Dr. Schüle davon überrascht! Sie hat aber gleich mal nachgeschaut ob es da eine Alternative für uns gibt. Leider gibt es die aktuell noch nicht, aber sie ist dran und gibt uns sofort Info!!!!!!
Ich nehme jetzt - hoffentlich vorübergehend - wieder Spasmolyt, was leider nicht so gut wirkt wie TOVIAZ, aber immerhin ein bisschen Wirkung hat!!!

Re: TOVIAZ neue "Rezeptgebühr"!!

BeitragVerfasst: Do 19. Mai 2016, 09:48
von Mona
Hallo,

die Ursache für die Aufzählung sind veränderte Festbeträge für urologische Spasmolytika seit 01.04.2016 :(.

Leider werden da alle Spasmolytika in einen Topf geworfen und so sind für Toviaz nun enorme Aufzahlungen notwendig. Vorher bestand Patentschutz.

Hier mal dazu ein Artikel, den ich gefunden habe https://www.kvno.de/60neues/2016/16_06_ ... index.html.

Es bleibt nur die (geringe) Hoffnung, dass der Hersteller die Preise anpasst ...

Re: TOVIAZ neue "Rezeptgebühr"!!!!!

BeitragVerfasst: So 22. Mai 2016, 17:43
von Lothar
Hallo Andrea,
hallo Mona,

danke für eure Beiträge. Ich googlete heute zum Thema Festbeträge. Ja, Festbeträge gibt es seit 1989. Die Regelungen hierzu sind in dem § 35 des SGB V (Sozialgesetzbuch V --> Krankenkassen) beschrieben. Stark vereinfach gesagt läuft das wie folgt ab: Gibt es vergleichbare Medikamente/Wirkstoffe für ein Krankheitsbild sind die Spitzenverbände der GKVs nach den Regeln des §35 SGB V aufgefordert / verpflichtet Festbeträge zu ermitteln, bzw. anzupassen. Dies geschieht unter Umständen mehrmals in einem Jahr.

In dem beigefügten Link von Mona sind auch die Medikamente/Wirkstoffe aufgeführt, bei denen der Verkaufspreis unter dem Festbetrag liegt (Tolterodin, Trospiumchlorid, Propiverin,...) . Bei der Verordnung dieser Medikamente entstehen keine Mehrkosten. Ich hoffe sehr, dass diese eine ähnlich gute Wirkung zeigen wie TOVIAZ und dass das Nebenwirkungsprofile milde ist. Ansonsten kann ich mich nur der Hoffnung von Mona anschließen, dass der Hersteller seine Preise senkt.

Viele Grüße
Lothar