Ich heiße Luisa und bin 16 Jahre alt. Ich mache zur Zeit den Führerschein BF17 mit Handgas Multima Pro und den Multifuntionsknopf MFD touch.
Ich bin zur Zeit (und vorraussichtlich bis 2018) Schülerin auf dem Gymnasium und mir wurde gesagt, dass ich als Schülerin keinerlei Rechte auf ein behindertengerechtes und umgebautes Auto hätte und die Kosten niemand übernehmen wird, da sich diese Leistungen auf Berufstätige beschränken würden.
Nun die Frage, ob dies wirklich so stimmt, oder ob man als Schülerin genau so das Recht hat, wenigstens den Umbau bezahlt zu bekommen? Gibt es da im Sozialgesetzbuch irgendwelche Paragraphen, auf die man sich berufen könnte?
Wir hatten schon einen Antrag auf Kostenübernahme eines behindertengerechten umgebauten Fahrzeuges gestellt, diesen jedoch auf Rat des VDK auf eine Kostenübernahme der Zusatzaustattungen beschränkt. Wird auch hier eine Kostenübernahme nur bei Berufstätigen übernommen, oder habe ich als Schülerin auch einen Anspruch auf die Finanzierung der Zusatzeinbauten? Und sind diese Kostenübernahmen immer einkommensabhängig?
Ich freue mich sehr auf eine Antwort von Euch.
Liebe Grüße und schöne Weihnachten.
Luisa