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Parkausweis "Orange"

BeitragVerfasst: Fr 24. Jan 2014, 01:12
von Siggi
Hallo zusammen,

gestern wurde ich wieder einmal gefragt, was genau denn der "Parkausweis orange" sei und wie man ihn bekommt. Ich habe ihn seit einem halben Jahr und habe damit viele Erleichterungen.

Folgende Kriterien müssen im Schwerbehindertenausweis erfüllt werden:

- Merkzeichen G und B sowie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80%, wobei sich dieses auf Funktionsstörungen der Beine beziehen muss oder auch der Wirbelsäule, wenn das zur Minderung des Gehvermögens führt.

- Merkzeichen G und B sowie einen GdB von mindestens 70% wobei sich dieses auf Funktionsstörungen der Beine beziehen muss oder auch der Wirbelsäule, wenn das zur Minderung des Gehvermögens führt
PLUS gleichzeitig
einen GdB von mindestens 50% für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane.

Auch Morbus-Crohn Erkrankte mit GdB von 60% sowie Stomaträger (Doppelstoma) mit GdB von 70% können diesen Parkausweis bekommen.

Mit dem orangen Parkausweis kann man

a) bis zu drei Stunden parken (mit Parkscheibe) an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist (auf Antrag kann für bestimmte Haltverbotsstrecken auch eine längere Parkzeit genehmigt werden)

b) im Bereich eines Zonenhaltverbots die zugelassene Parkdauer überschreiten

c) auf Parkflächen, bei denen durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus parken

d) in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten parken,

e) an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung

f) auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden parken

g) in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Die höchstzulässige Parkzeit ist 24 Stunden. Und das alles gilt nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Zu beachten ist: Man darf nicht die mit dem blau-weißen Schild ausgewiesenen Behindertenparkplätze benutzen! Das geht erst, wenn man im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG hat und damit den blauen Parkausweis bekommen kann.

Zu beantragen ist dieser orange Parkausweis bei den Straßenverkehrsbehörden der Städte und Landkreise, dort wo es auch den blauen Parkausweis gibt.

Grüße (vom richtig verschneiten Steinhuder Meer! :-) )
Siggi