Rechtsstreitigkeiten wegen dem Mollii Suit

Hallo zusammen,
in den bisher uns vorliegenden Fällen zum Mollii Suit wurden seitens der gesetzlichen Krankenkassen die Verordnungen alle abgelehnt. Ist es bei euch auch so, dann kontaktiert mich bitte. Gerne unterstütze ich euch im Widerspruchsverfahren. Wir in unserer Interessengemeinschaft stehen bereits mit einer ausgesuchten Anwaltskanzlei in Kontakt, die unteranderem auf Medizinrecht und Hilfsmittelversorgung spezialisiert ist. Sie übernahm bereits einige Mandate von Betroffenen. Unser Anliegen ist es, dass möglichst von einer Anwaltskanzlei alle Fälle bearbeitet werden. Ziel ist es, dass sich mit jedem neuen Fall die Kompetenz dieser Kanzlei erweitert. Wir sind der Meinung, dass dieser Weg erfolgversprechend ist. In jedem Fall ist er besser, als wenn jeder von euch seinen eigenen Anwalt nimmt, der dann stets wieder bei Null startet. Scheut euch bitte nicht mich zu kontaktieren. Ihr erreicht mich über eine PN, E-Mail (lr@gehn-mit-hsp.de), oder telefonisch (06430 5176).
Für alle die bei der Ersttestung des Mollii Suit in ihrem Sanitätshauses positive Veränderungen feststellen konnten und den Vierwochentest oder direkt die dauerhafte Verordnung des Mollii Suit anstreben, beachtet bitte Folgendes:
Bitte schaut bei Briefen von euerer Krankenkasse immer nach was am Ende des Briefes/Bescheides steht. Ist hier eine Rechtsmittelbelehrung aufgeführt, dass ihr gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen könnt, bzw. den Klageweg beschreiten könnt, läuft die Zeit. Nach einer Frist von einem Monat ist ein Widerspruch oder eine Klage nicht mehr möglich.
Bitte achtet darauf, dass bei der Einreichung der Unterlagen an eure Krankenkasse, neben der Verordnung und dem Kostenvoranschlag auch das Videomaterial und die Dokumentation der Ergebnisse des Ersttests seitens eures Sanitätshaus beigefügt sind. Ferner darf im Anschreiben nicht vergessen werden, dass eine Überprüfung des Vorganges durch den zuständigen Medizinischen Dienst (MD) gewünscht ist.
Herzliche Grüße
Lothar
in den bisher uns vorliegenden Fällen zum Mollii Suit wurden seitens der gesetzlichen Krankenkassen die Verordnungen alle abgelehnt. Ist es bei euch auch so, dann kontaktiert mich bitte. Gerne unterstütze ich euch im Widerspruchsverfahren. Wir in unserer Interessengemeinschaft stehen bereits mit einer ausgesuchten Anwaltskanzlei in Kontakt, die unteranderem auf Medizinrecht und Hilfsmittelversorgung spezialisiert ist. Sie übernahm bereits einige Mandate von Betroffenen. Unser Anliegen ist es, dass möglichst von einer Anwaltskanzlei alle Fälle bearbeitet werden. Ziel ist es, dass sich mit jedem neuen Fall die Kompetenz dieser Kanzlei erweitert. Wir sind der Meinung, dass dieser Weg erfolgversprechend ist. In jedem Fall ist er besser, als wenn jeder von euch seinen eigenen Anwalt nimmt, der dann stets wieder bei Null startet. Scheut euch bitte nicht mich zu kontaktieren. Ihr erreicht mich über eine PN, E-Mail (lr@gehn-mit-hsp.de), oder telefonisch (06430 5176).
Für alle die bei der Ersttestung des Mollii Suit in ihrem Sanitätshauses positive Veränderungen feststellen konnten und den Vierwochentest oder direkt die dauerhafte Verordnung des Mollii Suit anstreben, beachtet bitte Folgendes:
Bitte schaut bei Briefen von euerer Krankenkasse immer nach was am Ende des Briefes/Bescheides steht. Ist hier eine Rechtsmittelbelehrung aufgeführt, dass ihr gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen könnt, bzw. den Klageweg beschreiten könnt, läuft die Zeit. Nach einer Frist von einem Monat ist ein Widerspruch oder eine Klage nicht mehr möglich.
Bitte achtet darauf, dass bei der Einreichung der Unterlagen an eure Krankenkasse, neben der Verordnung und dem Kostenvoranschlag auch das Videomaterial und die Dokumentation der Ergebnisse des Ersttests seitens eures Sanitätshaus beigefügt sind. Ferner darf im Anschreiben nicht vergessen werden, dass eine Überprüfung des Vorganges durch den zuständigen Medizinischen Dienst (MD) gewünscht ist.
Herzliche Grüße
Lothar