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Anspruch Zweitrollstuhl?

Verfasst:
Mi 27. Jun 2012, 22:18
von bkrolli
Hallo zusammen

Lebe schon einige Jahre mit einem Meyra e-fix. Diesen benötige ich auch auf der Arbeit.
Jedoch möchte ich in meiner Freizeit aktiver und mobiler sein. Möchte Sport machen unter anderem um abzunehmen und um mir meinen größten Traum, den Rollstuhltanz zu erfüllen.
Wann würde mir ein Zweitrolli zustehen? Wie gehe ich diesen Antrag am besten an?
LG Birgit
Re: Anspruch Zweitrollstuhl?

Verfasst:
Do 28. Jun 2012, 11:00
von Rudi
.Hallo Birgit,
das Thema ist im Prinzip recht einfach, kann aber leider kompliziert werden. Gemäß § 33 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist u.a., dass das Hilfsmittel im Einzelfall erforderlich ist, um eine Behinderung bei Aktivitäten auszugleichen, die i.S. der Gesetzlichen Krankenkassen zur „Befriedigung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“ gehören.
Jetzt könnte eine KK sagen, dass die von dir angesprochene Verwendung des Rollstuhls nicht zu den Grundbedürfnissen des Lebens gehört. Dieser Versuch wäre aber vermutlich zum Scheitern verurteilt, weil es gerade Menschen mit einer Behinderung möglich gemacht werden soll, so aktiv wie möglich am „normalen Leben teilzunehmen“ und „Behinderung bei Aktivitäten auszugleichen“.
Ich habe in vergleichbaren Fällen anderen HSP’lern empfohlen, wie folgt vorzugehen:
- Im Sanitätshaus einen sinnvollen Rolli aussuchen. Diesen Rolli unbedingt vorher testen, so dass er wirklich passend ist für deine Bedürfnisse. Das kann ein paar Tage dauern, weil du mehrere Rollis testen solltest.
- Vom Sanitätshaus einen Text schreiben lassen, den du deinem Arzt vorlegst. Diesen Text kann der Arzt als eine Grundlage für die Beantragung bei der Krankenkasse nutzen.
- Sollte die Kasse ablehnen, was leider möglich ist, solltest du fristgerecht einen Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch wird dann an einer anderen Stelle bei der KK bearbeitet. In der Vergangenheit habe ich es häufig erlebt, dass dem Widerspruch stattgegeben wurde. Falls nicht, dann sind weitere Schritte erforderlich, die zu erklären hier aber zu weit führen würde.
Sinnvoll kann es sein, wenn du einmal Kontakt zu einem Sportverein aufnimmst, der Behindertensport anbietet. Dort gibt es jede Menge Rollinutzer, die über umfangreiche Erfahrungen zu diesem Thema verfügen.
Ich werde dir zudem eine gute Ausarbeitung zum Thema Hilfsmittelversorgung über eine PN zusenden. Ich kann dieses Papier hier im Forum nicht einstellen. Es stammt nicht von mir. Leider habe ich in meinen alten Unterlagen den Namen des Autors nicht mehr gefunden. Aus Gründen des Urheberrechtes möchte ich daher den Beitrag hier nicht einstellen. Ich bitte um Verständnis. Sollte sich sonst jemand für diese Ausarbeitung mit dem Titel „Hilfsmittelversorgung i.S. der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ interessieren, so bitte ich um Nachricht. Ich sende die Datei dann gerne per PN oder E-Mail zu.
Ich wünsche dir viel Erfolg!!!
Gruß
Rudi
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Nachtrag: Ich habe im Netz einen Link zu dem oben angesprochenen Aufsatz gefunden. Es handelt sich bei dieser Arbeit um Vortragsunterlagen zu einem Seminar der ACHSE. Die Ausarbeitung ist „hier“ abrufbar.
Rudi
Re: Anspruch Zweitrollstuhl?

Verfasst:
Fr 6. Jul 2012, 22:03
von Lars
Hallo Birgit,
ich bin erst heute aus dem Urlaub zurück und kann deshalb erst jetzt antworten. Ich hoffe es ist ok, dass ich hier im Forum auf Deine PN antworte...
Eine Zweitversorgung ist unter besonderen Umständen möglich, aber gesetzlich nicht geregelt.
Mit den von Dir genannten Gründen wirst Du vermutlich keine Zweitversorgung erhalten. Die Behinderung soll ausgeglichen werden und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Die Gerichte haben in den letzten Jahren diese Teilhabe in meinen Augen deutlich eingeschränkt. Die Teilnahme am Rollstuhltanz oder Sport und die Erstattung der Kosten für Hilfsmittel hierfür gehören nicht in den Leistungskatalog der Krankenkassen (mit wenigen Ausnahmen wie z.B. Badeprothesen bei notwendiger Therapie im Wasser etc.). Das ist also eine schlechte Begründung. Bist Du noch berufstätig? Dann sind die Chancen auf eine Zweitversorgung größer. Damit wird die Arbeistfähigkeit sichergestellt (Reseverolli, hat bei mir als Begründung funktioniert). Oder Du lässt Dir einfach einen neuen Rolli verordnen. Bei einer fortschreitenden Erkrankung wie HSP ist dieses leichter möglich, da sich die Krankheit verändert und dadurch Anpassungen der Hilfsmittel notwendig werden. Dabei solltest Du dann z.B. einen leichten Starrahmenrolli wählen (wenn Dein Meyra jetzt ein Falter ist). Evtl. noch eine andere Sitzbreite, andere Fußstützen und gut. In der Regel darf der bisherige Rolli - insbesondere inkl. E-Fix - als Reserverolli behalten werden. Im übrigen kannst Du - wenn noch berufstätig - auch einen Antrag an die DRV stellen. Wäre jedoch nur mein zweiter Lösungsansatz, da a) die DRV nicht wirklich schnell in der Bearbeitung von Anträgen ist... und b) die Chance bei der KK deutlich größer ist und die Beantragung bei der KK weniger Aufwändig ist.
Ich wünsche Dir viel Erfolg,
Gruß Lars
Re: Anspruch Zweitrollstuhl?

Verfasst:
Di 31. Jul 2012, 18:44
von bkrolli
ablehnung ist heute angekommen
begründung mehrfachversorgung wäre unwirtschaftlich und würde das maß des notwendigen überschreiten.
gerade am wochenende war mein rolli wieder kaputt und ich war aufgeschmissen, vorallem auf der arbeit.
jetzt muss ich mir gut überlegen wie ich den widerspruch formuliere. habt ihr ein paar gute tipps?
lg birgit
Re: Anspruch Zweitrollstuhl?

Verfasst:
Do 2. Aug 2012, 16:11
von Lars
Hallo Birgit,
was stand denn auf der Verordnung?
Gruß Lars
Re: Anspruch Zweitrollstuhl?

Verfasst:
Sa 1. Sep 2012, 14:30
von bkrolli
widerspruch geschrieben, wieder abgelehnt.
spare nun um ihn mir irgendwann mal selbst kaufen zu können.
Re: Anspruch Zweitrollstuhl?

Verfasst:
Sa 1. Sep 2012, 19:34
von Lars
Hallo Birgit,
es tut mir Leid, dass Dein Widerspruch abgelehnt worden ist. Leider hast Du nicht auf meine Frage reagiert, denn evtl. hätten wir Dir bei der Formulierung helfen können. Ich glaube, dass hier eine Menge Leute mit Erfahrung sind und wissen, wie eine Formulierung zum Erfolg führen kann.
Ich würde aber jetzt nicht den Kopf in den Sand stecken und schon gar nicht meine eigene Kohle dafür ausgeben! Warte 3 Monate und reiche eine neue Verordnung ein. Wir können und gerne darüber im Vorfeld austauschen (gerne auch telefonisch). Mehr kann ich Dir nicht anbieten...
Einen schönen Sonntag,
Gruß Lars