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Schulbegleiter

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Schulbegleiter

Beitragvon Anne » Fr 18. Jan 2013, 14:57

Hallo,

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit 2009 auch in Deutschland gilt, ermöglicht Kindern mit Behinderung gleichberechtigt mit Kindern ohne Behinderung eine Regelschule zu besuchen. Um ihr Recht wahrzunehmen, sind Kinder mit Behinderung bei der Teilnahme am Schulunterricht und der Betreuung in Tagesstätten häufig auf zusätzliche Hilfe angewiesen, z. B. um sich in der Schule fortzubewegen, von anderen Gesagtes zu verstehen oder sich selbst auszudrücken. Diese Hilfe übernehmen zumeist sogenannte Schulbegleiter (oftmals auch als Integrationshelfer oder Schulassistenten bezeichnet). Die Arbeit der Schulbegleiter ist unverzichtbarer Bestandteil der Verwirklichung von inklusiver Bildung behinderter Kinder. Die Nachfrage an Schulbegleitung wird daher weiter ansteigen.
Informationen und Tipps findet hier in diesem Link:
http://gesamtschulexpress.wordpress.com/inklusion-praktisch/schulassistentenz/


Anne
Ich bin immer an die Grenzen meiner Möglichkeiten gegangen und habe mich von meiner Behinderung nicht einschränken lassen.Wenn eine Fee fragen würde ob ich laufen wolle würde ich sagen: Nein,denn warum soll ich laufen wenn ich durchs Leben rollen kann.
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Re: Schulbegleiter

Beitragvon Doris & Hubertus » Fr 25. Jan 2013, 17:34

An alle Eltern von HSP-Kids in NRW,

wenn ihr einen Schulbegleiter für eure Kinder beantragen möchtet, dann geht das nur über eine Antragstellung eurerseits bei Versorgungsamt (mancherorts auch über das Sozialamt)!
Zunächst müsst ihr einen Antrag für einen sonderpädagogischen Förderbedarf stellen!
Das funktioniert am besten, wenn ihr bereits in der KiGa-Zeit euer Kind in einem Frühförderprogramm hattet!

Ein Recht auf gemeinsamen Unterricht besteht in NRW ab 2014/15 ab Klasse 1(also Grundschule) und ab Klasse 5 (Sekundarstufe I)!
Ab 2015/16 sind auch die Berufskollegs inklusionspflichtig!
Aber dann müsst ihr als Eltern wiederum einen Schulbegleiter beantragen. Wenn eure Kinder bis dahin volljährig sein sollten, können sie ihn selber beantragen!
Aber immer nach Antragstellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs!

Bei den Bezirgsregierungen gibt es inzwischen Fachberater für Inklusion!
Bei der BR Arnsberg ist es u.a. Herr Rüdiger Klömich, der zuvor selbst Sonderschullehrer an der Sehbehindertenschule in Soest war!

Gerne könnt ihr mir als PN auch direkt Fragen stellen!

Viele Grüße
Doris
Sich selbst bekämpfen ist der schwerste Kampf - sich selbst besiegen ist der schönste Sieg!!
Doris & Hubertus
 
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