Hallo zusammen,
um euch als Eltern einen unnötigen 2. Behördengang - wie ich es selbst heute wieder mal erleben musste - zu ersparen, hier folgende Information zur Beantragung eines blauen Schwerbehinderten-Parkausweises:
Obwohl im Schwerbehindertenausweis für Kinder erst ein Lichtbild ab einem Alter von 10 Jahren fällig wird, muss bei der Beantragung für den blauen Parkausweis ein Lichtbild vorgelegt werden!
Den Parkausweis kann man nur bei einem aG-Vermerk im Schwerbehindertenausweis erwirken!
Gestern rief ich zunächst beim Bürgeramt an, um zu erfragen ob ich ein Bild von Hubertus mitbringen solle. Die Dame am anderen Ende meinte dann (zwar zögerlich), dass sie das nicht annehme, weil ja im Schwerbehindertenausweis auch noch keins für meinen 7-jährigen Jungen ist.
Das war aber eine Fehlinformation!
Allerdings sagte mir die Sachbearbeiterin dann heute morgen, dass ich ein Bild bräuchte. Es muss aber kein biometrisches Bild sein, es kann auch ein privat fotografiertes Foto sein, wenn die Person gut zu erkennen ist. Das war ihre Auskunft!
Bitte bedenkt dabei, dass es diesbezüglich dennoch Unterschiede in der Handhabung zwischen den einzelnen Bundesländern geben kann! Die hier gegebenen Informationen beziehen sich auf NRW!
Schöne Grüße
Doris und Hubertus