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Neue Pflegestufen: Die wichtigsten Fragen zur Pflegereform

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Neue Pflegestufen: Die wichtigsten Fragen zur Pflegereform

Beitragvon Rudi » Mi 9. Apr 2014, 13:19

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Hallo zusammen,

heute gibt es in Spiegel Online einen Beitrag zur Pflegeversicherung, der den Titel
"Neue Pflegestufen: Die wichtigsten Fragen zur Pflegereform" trägt. Angesprochen wird hier was sich in der Pflegeversicherung ändern wird. Es lohnt sich, den Beitrag zu lesen.

Zusätzlich erfasst der Artikel grundsätzliche Fragen zum Thema. Ich habe diese Statements und die zusätzlichen Links zu weiteren Informationen unten eingefügt.

Herzliche Grüße
Rudi
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Pflege - Was müssen Sie wissen?

Die Grundlagen


  • Jeder Krankenversicherte ist auch pflegeversichert - gesetzlich oder privat. Was diese Pflegeversicherung im Bedarfsfall übernimmt, hängt von der Pflegestufe ab. Entweder wird vom Versicherungsgeld ein Teil der professionellen Pflege bezahlt oder das Geld wird ausbezahlt. Die gesamten Pflegekosten sind fast immer höher als das Geld der Pflegeversicherung.
  • Knapp ein Drittel der Menschen benötigt nach dem 80. Geburtstag fremde Hilfe im Alltag. Derzeit beziehen knapp 2,5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung, der Großteil von ihnen ambulant.
  • Die Politik setzt darauf, dass jeder Deutsche sich zusätzlich um eine Eigenvorsorge, zum Beispiel eine Zusatzversicherung kümmert. Hierfür gibt es Pflege-Rentenversicherungen, die wie eine Lebensversicherung funktionieren. Entweder es werden nach Kostennachweis die Pflegekosten übernommen, teilweise oder ganz, oder es wird ein von den tatsächlichen Kosten unabhängiges Pflegetagegeld bezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Pflegezusatzversicherung staatlich gefördert.
  • Die Pflegebedürftigkeit kann jederzeit - nicht nur im Alter - auf Antrag festgestellt werden. Als pflegebedürftig gilt, wer voraussichtlich für mindestens sechs Monate wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigt. Den Antrag für Pflegeleistungen stellt man bei der Pflegekasse. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen erstellt nach einem Hausbesuch ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit.
  • Es gibt drei Pflegestufen: erhebliche Pflegebedürftigkeit (Stufe I), Schwerpflegebedürftigkeit (Stufe II) und Schwerstpflegebedürftigkeit (Stufe III), zusätzlich noch eine Härtefallregelung. Unterschieden wird vor allem nach dem zeitlichen Pflegeaufwand.


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  • Heimkontrolle: Pflege-TÜV prüft alles außer Pflege
  • Menschen mit Behinderung: Theoretische Inklusion
  • Pflege: Hilfe für die Helfer
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  • Hoher Eigenanteil: Pflegebedürftige müssen 31.000 Euro selbst zahlen
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  • Beschluss beim Koalitionsgipfel: So funktioniert die Riester-Pflege
  • Urteil: Deutsche haben keinen Anspruch auf Pflege im Ausland
  • Freiberufler im Altenheim: Phantome der Pflege


Mehr Informationen

  • Bundesgesundheitsministerium: Ratgeber zur Pflege (PDF)
  • Bundesgesundheitsministerium: Wie erkenne ich ein gutes Heim?
  • Bundesgesundheitsministerium: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
  • Bundesgesundheitsministerium: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung
  • GKV-Spitzenverband: Pflegenoten-System
  • Stiftung Warentest: Themenpaket Pflege und Versicherung
  • Stiftung Warentest: Buch "Pflege zu Hause"
  • Stiftung Warentest: Buch "Eltern unterstützen, pflegen, versorgen


Quelle: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 63320.html
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