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Teilerwerbminderungsrente und AG fordert 8 Std. Seminar

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6 Beiträge • Seite 1 von 1

Teilerwerbminderungsrente und AG fordert 8 Std. Seminar

Beitragvon Sunny » Di 31. Dez 2019, 03:49

Hallo zusammen,

ich beziehe Teilerwerbminderungsrente und gehe 4,5 Std/Tag arbeiten.
Meine Teamleiterin hat mich in eine 6 wöchige Schulung gesteckt mit tgl. 8 Stunden. Schulungszeit: 9 - 17 Uhr.
Durch meine ständige Müdigkeit habe ich nach 4 Std. Konzentrationsschwierigkeiten. Daher habe ich einen festen Dienst von
8 - 12:30 Uhr.

Meine TL hat mir freigestellt, nach den 4,5 Std. zu gehen - ich müsse aber alles verpasste selber irgendwie nachholen.
Zwar habe ich diese 6 Wochen irgendwie überstanden (letztes Jahr Anfang Juni mit 12 Teilnehmern, 12 Rechnern im Raum, keine Klima und 34-36 Grad im Raum) Die Konzentration war bei mir schnell vorbei. Die TL hatte wohl die Hoffnung, dass ich aufgebe. Ich befinde mich wg. zu vieler Krankentage in einem Präferenzverfahren und hackt jetzt darauf rum, dass ich noch nicht alles kann, was in der Schulung beigebracht wurde.

Meine eigentliche Frage ist, ob der AG wirklich verlangen kann, dass ich 8 Std. bleibe oder mir sonst die Schulungsinhalte irgendwie selber beschaffen muss. Denn Lt. DRVB darf ich max. 6 Std. arbeiten.

Es ärgert mich einfach, dass ich durchgehalten habe obwohl ich fast durchgedreht bin und mir das trotzdem zum Verhängnis wird.
Ist mein Arbeitgeber irgendwie verpflichtet, mir eine angemessene Schulung in meiner Wochenarbeitszeit zu geben oder kann er tatsächlich 8 Std. ansetzen und mir überlassen ob ich nach 4,5 Std. gehe und gucke wie ich den Stoff lerne?

Entschuldigt den langen Text, aber ich weiß nicht, wie ich es sonst hätte beschreiben können.
Ich freue mich auf Antworten.

LG, Sunny
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Re: Teilerwerbminderungsrente und AG fordert 8 Std. Seminar

Beitragvon Lothar » Di 31. Dez 2019, 11:23

Hallo Sunny,

bitte lass uns dein Thema zuerst offline besprechen. Schick mir einfach eine PN oder eine E-Mail mit einem Terminvorschlag, wann wir telefonieren können. Hier sind meine Kontaktdaten:
Lothar Riehl
lr@gehn-mit-hsp.de
06430/5167

Schöne Grüße
Lothar
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Re: Teilerwerbminderungsrente und AG fordert 8 Std. Seminar

Beitragvon Alexandra » Do 9. Jan 2020, 16:22

Hallo Sunny,
bei dem Thema kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Aber das Ergebnis Deiner Ermittlungen und kommender Antworten würde mich interessieren, denn ich bekomme auch eine Teilerwerbsminderungsrente und arbeite noch 5 Std. täglich. Also wäre ich in der gleichen Situation, wenn so etwas vom Arbeitgeber angeordnet würde.

Ich wünsche Dir viel Erfolg beim dagegen wehren!
Liebe Grüße
Alex
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Re: Teilerwerbminderungsrente und AG fordert 8 Std. Seminar

Beitragvon Martin » Fr 1. Mai 2020, 00:14

Hallo Sunny,

ich hoffe, Du hast inzwischen eine Lösung gefunden. Und mich würde es auch interessieren, wie das ausgegangen ist, da ich auch in solchen Situationen war wie Du.

@Lothar: Könnte man das Thema nicht weiterführen, ohne Namen insbesondere des Arbeitgebers und auch evtl. Kollegen zu nennen?

Das würde bestimmt einige hier mitlesende interessieren!

Viele Grüße
Martin
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Re: Teilerwerbminderungsrente und AG fordert 8 Std. Seminar

Beitragvon Lothar » So 3. Mai 2020, 19:32


Hallo Martin,

bitte entschuldige, dass ich an dieser Stelle nur allgemein antworten darf.

Unabhängig ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder nicht, ist man als Abreitnehmer nur verpflichtet die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit zu leisten. Natürlich gibt es hier Ausnahmen. So kann der Arbeitgeber z.B. Überstunden anordnen. Im Falle einer Schulung sind wir ebenfalls in einem Grenzbereich. Doch nun zu einem wichtigen Fakt. Leistet man Mehrarbeit, hat der Arbeitgeber diese in Form einer entsprechenden Zeitgutschrift, oder einer Mehrarbeitsvergütung zu erstatten.

Des Weiteren hat jeder Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht. Liegt eine Teilerwerbsminderungsrente vor, ist es unzulässig eine „Mehrarbeit“ über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit anzuordnen. Hat man sich jedoch „beidseitig“ auf etwas "anderes" geeinigt, ist der Sachverhalt einer Anordnung nicht mehr gegeben. Eventuell hat der Arbeitgeber trotzdem seine Fürsorgepflicht verletzt, dies müsste dann jedoch juristisch geklärt werden.

Jetzt zur Praxis. Kommt man als Schwerbehinderter mit, oder ohne einer Teilerwerbsminderungsrente in eine solche Situation ist es meines Erachtens sehr wichtig, sich zeitnah an Stellen zu wenden, die dann einen unterstützen, sowie beraten und die ggf. an den Gesprächen teilnehmen, bevor es idealerweise zu einer Maßnahme kommt. Dies kann ein Betriebsratsmitglied oder die Schwerbehindertenvertretung sein, sofern vorhanden. Alternativ, bzw. zusätzlich hierzu kann man sich an seinen zuständigen Integrationsfachdienst und sein zuständiges Integrationsamt wenden. Siehe hierzu das Webinar auf unserem YouTube-Kanal.

Herzliche Grüße und bleib gesund
Lothar

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Re: Teilerwerbminderungsrente und AG fordert 8 Std. Seminar

Beitragvon Martin » Mi 6. Mai 2020, 15:37

Hallo Lothar,

vielen Dank für deine Erklärungen. Ich hatte besonders auf solche Dinge gehofft, wie in deinem letzten Absatz (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Integrationsfachdienst). An die sollte man sich in solchen Notsituationen wenden.

Liebe Grüße und auch dir alles Gute
Martin
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