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Wann zahlt die Krankenkasse die Fahrtkosten zur Reha?

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2 Beiträge • Seite 1 von 1

Wann zahlt die Krankenkasse die Fahrtkosten zur Reha?

Beitragvon Rudi » Mo 5. Okt 2020, 13:39

..
Hallo zusammen,

von Helmut erhielt ich die unten zu lesende Nachricht. Ich glaube, dass er Recht hat, und dass nicht jeder unter uns diese Info kennt. Deshalb komme ich seiner Bitte sehr gerne nach und stelle den Hinweis hier im Forum ein.

Rudi
--------------------------


Hallo Rudi,

in der Reha habe ich diese Info bekommen.

https://www.vdk.de/deutschland/pages/th ... ahrtkosten

Ich habe das bei meiner Krankenkasse für 2016, 2017, 2018, 2019 und bis 09.2020 beantragt und heute erstattet bekommen.

Bedingung man muss einen Behindertenausweis mit Merkzeichen aG oder H oder Pflegegrad ab 3 haben.

Ich bin mir sicher das diese Info nicht jeder kennt.

Gib bitte diese Info weiter.


Liebe Grüße
Helmut Göbel




....
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Rudi
 
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Re: Wann zahlt die Krankenkasse die Fahrtkosten zur Reha?

Beitragvon IvH » Mi 11. Nov 2020, 15:08

Bedingung man muss einen Behindertenausweis mit Merkzeichen aG oder H oder Pflegegrad ab 3 haben.


Nur zur Ergänzung, PG 3 reicht nur aus, wenn vom Arzt bescheinigte dauerhafte Mobilitätsstörungen vorliegen oder eine Überleitung aus Pflegestufe 2 stattgefunden hat.

Ab PG4 sind die Voraussetzungen gegeben.

Wobei bei stationären Rehamaßnahmen auch außerhalb dieser Voraussetzungen die Fahrtkosten übernommen werden.

Rechtlich geregelt sind die Fahrtkosten hier: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-22 ... -10-01.pdf

1
Daneben kann die Fahrt zur ambulanten Behandlung für Versicherte verordnet
werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG“, “Bl“ oder “H“ oder
einen Einstufungsbescheid gemäß SGB XI in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 bei der Verordnung
vorlegen und bei Einstufung in den Pflegegrad 3 wegen dauerhafter Beeinträchtigung ihrer
Mobilität einer Beförderung bedürfen. 2
Die Verordnungs-voraussetzungen sind auch bei
Versicherten erfüllt, die bis zum 31. Dezember 2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und
seit 1. Januar 2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind.
IvH
 
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