Post vom Finanzamt, der Freistellungsbescheid bis 31. Dez. 2022 ist da
Hallo zusammen,

Dieser Bescheid gilt zudem für Steuererklärungen bis zum 31.12.2022. Er ist hier per Klick abrufbar. Sollte er bei der Einkommensteuererklärung zur Anerkennung eurer Spende benötigt werden, so druckt ihn euch bitte aus, und legt ihn der EkSt-Erklärung bei.
Wir sind stets bemüht, auch solche Unterlagen immer aktuell zu halten. Es soll euch nämlich leicht fallen, die Steuerunterlagen zu euren Spenden komplett und auf einfache Art und Weise erstellen zu können.
Herzliche Grüße
Rudi und Lothar