Wir haben nunmehr den Verschlechterungsantrag bei meinem Mann auf 60% durch und auch unsere Tochter hat jetzt ihren Ausweis mit 50% und G bekommen. Die beiden fahren jetzt am 16. nach BSA zur Reha. Für unsere Tochter ist es die erste Maßnahme, ich hoffe, sie fühlt sich dort einigermaßen wohl. Vielleicht fahren noch andere aus dem Forum zu dieser Zeit dorthin?!
nachdem der MDK am 03.01.2014 zum Gutachten erschien, damit wir für Hubertus (fast 9 Jahre, HSP) weiterhin Pflegestufe 1 bewilligt bekommen, erhielt ich gestern die Bescheide.
Darin wird von seiten des MDK eine Reha empfohlen und wir brauchen nur noch die Einverständniserklärung zu unterschreiben.
Weiterhin empfahl mir die Gutachterin, einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt für Hubertus zu beantragen. Sie ist der Überzeugung, dass die 80%, der aG-Vermerk und B-Vermerk nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht, sondern mindestens 90% und zusätzlich den H-Vermerk. Hubertus kann inzwischen nämlich überhaupt nicht mehr freihändig gehen. Wenn er hinfällt, kommt er alleine auch nicht mehr hoch.
Da sage mir einer, der MDK gönne einem Nichts. UNS waren die Damen des MDK bisher sehr wohl gesonnen: einmal wegen der Einzelfallentscheidung für die Bioness L300 und einmal jetzt wegen der Reha und der Empfehlung Verschlechterungsantrag zu erwirken.
Herzliche Grüße Doris mit Hubertus
Sich selbst bekämpfen ist der schwerste Kampf - sich selbst besiegen ist der schönste Sieg!!
In dieser Hinsicht sollte man nicht nachgeben. Bei einer erstmaligen Ablehnung oder wenn nicht genügend Prozente anerkannt worden sind, hilft in den meisten Fällen ein Widerspruch. Ich kenne keinen Fall, wo das Versorgungsamt dann nicht doch noch was an seiner Entscheidung geändert hat.
Ich habe 60% und G und habe nun nach Ablehnung meines Widerspruchs Klage erhoben. Jetzt heißt es kämpfen, es reicht ja noch nicht, daß man "krank" ist...
Ich wünsche dir gute Nerven, viel Kraft und noch mehr Erfolg für dein Verfahren, Kacze! Gib nicht nach, mit den entsprechenden Gutachten müsste das auch klappen. Du hast ja nicht wirklich was zu verlieren und kannst in dieser Sache nur gewinnen.
guten tag ich bin auch an hsp erkrankt und mein sohn auch und hab eine erhöhung und buchstaben g,h,b beantragt und das wurde abgelehnt das ich diese bekomme sowas kann doch einfach nicht sein...ich hab mein ausweis seid 2005 und da bin ich noch ganz gut gelaufen was kann ich tun um dem amt zu verständigen das ich eine verschlechterung meiner beine hab sowie auch meine arme beteiligt sind daran... zudem hab ich jetzt hauswirtsschaftshilfe und soll nun noch stichpunkte haben was mich seelisch bechäftigt/beeinträschtigt,wo ich denke selbst merkt man das gar nicht könnt ihr mir helfen was seelisch anders mit der krankheit ist ausser das ich mich aufgeben wollte sonst fällt mir nix ein...
habe gestern meine Feststellung der GdB von 50% auf nunmehr 60 % erhalten- gleichwohl ohne das beantragte Merkzeichen aG.
Da ich vor dem gleichen Versorgungsamt Lüneburg kämpfe, bitte ich sven56 sehr nachhaltig, mir auf den Weg zu geforderten 80% und das Merkzeichen aG behilflich zu sein. Ich werde in den Widerspruch gehen und ggf. auch den Klagweg bestreiten- bin gleichwohl noch am überlegen, ob ich mir anwaltliche Hilfe nehmen werde bzw. dieses alleine bestreite und eine Menge Spaß aber auch Ärger dabei haben werde.
Zu mir: bin noch soeben 50 Jahre alt und wohne in Wulfsen- Gemeinde Salzhausen. HSP wurde bei mir 1997 diagnostiziert- bin noch voll berufstätig. Die Gangfähigkeit wurde und wird progredient schlechter- ich laufe jeden Meter mit Hilfe von Nordic- Walking -Stöckern- aber noch ohne Rollator bzw. Rollstuhl.
Meine E-Mail für sven56 und alle weiteren Interessierten lautet: heino_dieken@gmx.de.
Nach Abschluss des Verfahrens werde ich ergänzend berichten.
Hallo Heino, Vor kurzem haben wir uns anwaltlich beraten lassen beim SOVD bezüglich des GdB und der Merkzeichen. Der Anwalt sagte uns daß es bei einem GdB von 60% so gut wie unmöglich ist ein aG zu bekommen. Dazu gibt es wohl sehr strenge Vorgaben. Wenn du eine gewisse Strecke noch gut (wenn auch mit Hilfsmitteln wie Stöcken) schaffst, geht das Versorgungsamt davon aus, daß du den Weg z. B. vom Auto zum z. B. Supermarkt oder Arzt o. Ä. auch zurücklegen kannst. Ein Widerspruch lohnt sich ja immer, aber ich schätze in diesem Fall hat er wohl kaum Aussicht auf Erfolg.
ich stufe Deine Chancen auf das Merkzeichen aG recht gering ein.
Hast Du denn überhaupt das Merkzeichen G schon? Wenn nicht, wird Dir wahrscheinlich zuerst einmal das (einfache) G anerkannt werden. Bei GdB 60 auch eher realistisch.
Wenn Du noch (gut?) mit den Stöcken zurechtkommst, wird sich der Richter auch fragen, wie Du es mit den Stöcken überhaupt noch bis in den Gerichtssaal schaffen konntest. Du musst die Strecke vom Parkplatz bis ins Gericht schaffen, dann die langen Flure – und das alles hin und zurück. Zähle mal die Meter zusammen; da ist das Merkzeichen aG schwer zu befürworten.
Außerdem brauchen Rollstuhlfahrer die oftmals breiteren Behindertenparkplätze nicht nur wegen der Rollstühle, sondern weil wir auch die Türe ganz aufmachen müssen, um dann in den Rolli wechseln zu können. Schon deshalb ist dieses Merkzeichen eher den Menschen mit Rollstühlen vorbehalten.
Grüße von mir
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde zu sein, muss man vor allem ein Schaf sein. (Albert Einstein)